Informationen zum E-Rezept finden Sie auf der Startseite
Rezepte können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte erstellt werden. Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. vor einer Bestellung von (Wiederholungs-) Rezepten mit.
Rezepte dürfen nach Datenschutzgrundverordnung nur persönlich abgeholt werden. Falls Sie wünschen, dass auch Familienangehörige oder Pflegedienste dies tun dürfen, so bitten wir Sie, uns dies schriftlich zu bestätigen.
Es können nur Folgerezepte angefordert werden.
Anforderungen bis 11:30 Uhr können noch am selben Tag (nachmittags) eingelöst werden, spätere Bestellungen am Folgetag.