- Rezepte und Überweisungen können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte ausgegeben werden. Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. bei Abholung von (Wiederholungs-) Rezepten und (Routine-) Überweisungen mit.
- Rezepte und Überweisungen dürfen nach Datenschutzgrundverordnung nur persönlich abgeholt werden. Falls Sie wünschen, dass auch Familienangehörige oder Pflegedienste dies tun dürfen, so bitten wir Sie, uns dies schriftlich zu bestätigen.
- Es können nur Folgerezepte und Routineüberweisungen angefordert werden.
- Bitte reichen Sie die Anforderung bis zwölf Uhr ein um die Rezepte/Überweisung am Folgetag abholen.
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