Überweisungen können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte ausgegeben werden. Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. bei Abholung von (Routine-) Überweisungen mit.
Überweisungen dürfen nach Datenschutzgrundverordnung nur persönlich abgeholt werden. Falls Sie wünschen, dass auch Familienangehörige oder Pflegedienste dies tun dürfen, so bitten wir Sie, uns dies schriftlich zu bestätigen.
Es können nur Routineüberweisungen angefordert werden.
Nach Anforderung können Überweisungen am Folgetag abgeholt werden.