Überweisungen können nur nach Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte ausgegeben werden. Bitte bringen Sie diese in jedem neuen Quartal zum ersten Termin bzw. bei Abholung von (Routine-) Überweisungen mit.
Überweisungen dürfen nach Datenschutzgrundverordnung nur persönlich abgeholt werden. Falls Sie wünschen, dass auch Familienangehörige oder Pflegedienste dies tun dürfen, so bitten wir Sie, uns dies schriftlich zu bestätigen.
Es können nur Routineüberweisungen angefordert werden.
Nach Anforderung können Überweisungen am Folgetag abgeholt werden.
Pflichtfelder (mit *) müssen ausgefüllt werden
Wichtige Information
Hausarztpraxen retten!
Liebe Patient:innen,
die geplante Gesundheitsreform sieht massive Einschnitte in der gesamten medizinischen Versorgung vor. Machen Sie von Ihrer Stimme Gebrauch und unterstützen Sie den Protest des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands!
Weitere Informationen unter https://www.hausarztpraxen-retten.de/